Hilfe bei Ermittlung SZ

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  • #27129
    Muhamet Tufan
    Teilnehmer

    Liebe Forumsmitglieder,

    ich benötige bei folgendem Problem eine kleine Hilfestellung und hoffe dass ich hier richtig bin.

    Es geht um einen Arbeitnehmer der am 17.09.2018 ins Unternehmen eingetreten ist. Sein Bruttogehalt beläuft sich auf € 1915,47.

    Folgende Auszahlung wurden getätigt.

    09/18: Brutto € 957,74/ Netto: 144,81
    10/18: Brutto € 1915,47/ Netto: 1450,-

    Nun geht es um die Novemberauszahlung mit anteiligen Urlaubs- und Weihnachts geld.

    Die Sonderzahlung belaufen sich insgesamt auf ein Brutto von € 1112,54 und das Jahressechstel auf € 870,67. In Folge müsste ich den Jahressechstelüberhang extra versteuern und berechnen, aber da das Jahressechstel unter der Freigrenze von € 2100,- liegt, könnte man es auch ohne Versteuerung auszahlen.

    Meine Frage ist, ob diese Freigrenze auch dann gilt, wenn es einen Jahressechstelüberhang gibt und ich tatsächlich die gesamte Sonderzahlung ohne Verrechnung der LSt ausbezahlen kann.

    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

    MfG

    mutu

     

    #27162
    Martin
    Teilnehmer

    Tipp:

    Weihnachtsgeld in November

    Urlaubsgeld im Dezember. Im Dezember ist bei unterjährigen Eintritten das J/6tel höher.

    Außer: L16 vom Vordienstgeber wird berücksichtigt. Da kann sich das J/6 verändern.

     

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