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    Ich hätte eine Frage betreffend halber Sachbezug Privatnutzung Firmen-Pkw:

    Wir sind ein Bauunternehmen und stellen unseren Bauleitern (Angestellte) PKWs zur Verfügung, die sie auch privat nutzen dürfen. Unser Firmensitz (Arbeitsstätte) befindet sich in Wien. Wir berücksichtigen bei der Lohnverrechnung den halben Sachbezugswert.

    Ein Mitarbeiter kommt aus Oberwart (Hauptwohnsitz), nächtigt unter der Woche in Wien und fährt am Wochenende zu seiner Familie nach Oberwart.

    Es geht mir darum, ob diese Fahrten Privatfahrten darstellen und ich damit unter Umständen über die 500 km pro Monat komme und somit den vollen Sachbezugswert berechnen müsste.

    Frage 1:
    Stellen die Heimfahrt von Wien nach Oberwart am Freitag bzw. die Fahrt zur Arbeitsstätte am Montag von Oberwart nach Wien eine Privatfahrt dar?

    Frage 2:
    Wie wäre die Situation, wenn der Bauleiter am Montag direkt von seiner Wohnung in Oberwart auf eine Baustelle fährt und an diesem Tag die fixe Arbeitsstätte in Wien NICHT aufsucht und am Abend in seine Wohnung in Wien zurückkehrt? Wird das als Privatfahrt gehandelt?

    Frage 3:
    Genauso wie wäre es, wenn der Bauleiter am Freitag direkt von der Baustelle nach Oberwart fährt, ohne seine fixe Arbeitsstätte (Büro Wien) aufgesucht zu haben? Wird dies als Privatfahrt gehandelt?

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