Hausgehilfin ohne Aufnahme in Haushalt

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  • #15236

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    habe einen Privathaushalt mit einer Hausgehilfin laut Hausgehilfen und Hausangestellten KV. Welche SV Gruppe ist richtig A1 oder D1 oder D1e und wann verwendet man überhaupt die D1e. Die TGKK hat mir zur Auskunft gegeben, dass sie alle Privathaushalte normal gemeldet bekommen.

    Danke für eure Hilfe

    tomtom

    #21727

    Hallo Tomtom,

    die Hausgehilfin gehört nach A1. Die Hausangestellte gehört nach D1e. Nach D1e gehören die Angestellten, die entweder dem EFZG unterliegen, oder deren Entgeltfortzahlungsanspruch dem EFZG entspricht. Nach D1 gehören im wesentlichen nur die Angestellten, die unter das Angestelltengesetz, das Schauspielergesetz, das Journalistengesetz oder das Gutsangestelltengesetz fallen.

    Weitere Details hierzu findest Du im Beitragsgruppenschema des Hauptverbandes der SV.

    LG
    Matias

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