Hausbesorger austritt –>Abfertigungsberechnung

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  • #13573

    Hallo!
    Ein Klient will wissen wir er eine gesetzliche Abfertigung eines Hausbesorgers berechnet der der Abfertigung alt unterliegt! Welche Bestandteile sind einzubeziehen?? Weiters hat dieser Hausbesorger kein Dienstwohnung und somit wurde kein Sachbezug berechnet, sondern wurde dem Hausbesorger ein Ersatz für seine eigene Wohnung bezahlt!?!
    Ich bitte um Ihre Hilfe! Danke

    #17997

    Guten Tag!

    Für Hausbesorger und Hausbetreuer, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1.1. 2003 begonnen hat, richtet sich die Abfertigung nach dem Arbeiter-Abfertigungsgesetz. Das heißt, bei Arbeitgeberkündigung, einvernehmlicher Lösung, ungerechtfertigter Entlassung oder gerechtfertigtem vorzeitigem Austritt stehen dem Hausbesorger je nach Dienstzeit eine Abfertigung von zwei bis zwölf Monatsgehältern zu.

    In diese gesetzliche Abfertigung gehören alle Bezugsbestandteile einbezogen, die Entgeltcharakter haben und die in den letzten 12 Monaten des Arbeitsverhältnisses angefallen sind.
    Darunter fällt sicher auch ein Geldersatz, den man dem Hausbesorger für seine eigene Wohnung bezahlt hat.

    Nur reine Aufwandsentschädigungen darf man bei der Abfertigungsberechnung ausklammern. Damit sind Ersätze von beruflich bedingten Aufwendungen gemeint (beispielsweise Aufwendungen für selbst angeschaffte Arbeitsgeräte).

    Schöne Grüße,
    Lisa

    #17998

    Ich bin es nochmals. Eine kleine Ergänzung noch, ich habe mich nämlich ein wenig unscharf ausgedrückt: Die Abfertigung ist natürlich nicht nach Monatsgehältern, sondern MONATSENTGELTEN zu bemessen. Das heißt, es ist eben, wie beschrieben, nicht nur das laufende Gehalt zugrunde zu legen, sondern auch andere Entgeltbestandteile, wie zum Beispiel aliquote Sonderzahlungen.

    Schöne Grüße,
    Lisa

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