Hallo,
ich hätte wieder eine Frage an euch:
der handelsrechtliche Geschäftsführer einer GmbH könnte in die vorzeitige Alterspension gehen, kann daher nur mehr geringfügig dazuverdienen. Er will aber Geschäftsführer bleiben. In 1 Jahr hat er das normale Regelpensionsalter erreicht, dann kann er ja wieder unbegrenzt dazuverdienen. Jetzt überlegt er, erst in 1 Jahr in Pension zu gehen, damit er Geschäftsführer bleiben kann. (ist gleichzeitig Mitgesellschafter)
Meine Frage: wieviele Stunden pro Woche muss er als handelsrechtlicher Geschäftsführer im Betrieb gemeldet sein (gewerberechtlicher GF 20 Wochenstunden).
Danke für eure Hilfe und schöne Grüße
Mimi