Wir zahlen seit ca. 23 Jahren mit den KV-Erhöhungen die Biennalsprünge aus. Obwohl alle Mitarbeiter überzahlt sind, haben wir in der Vergangenheit immer die Biennalsprünge ausgezahlt und die Überzahlung wurde nicht „aufgesaugt“. D.h.wir haben immer die KV-Erhöhung und die Sprünge auf das Istgehalt aufgerechnet.
Ist es möglich, dass man jetzt die Berechnungsart umstellt und die Biennalsprünge solange anrechnet bis die Überzahlung „aufgesaugt“ wird?
Besteht die Möglichkeit durch die lange Zeit auf Gewohnheitsrecht zu verweisen, obwohl die Biennalsprünge nur alle 2 oder 3 Jahre fällig sind (bzw. bezahlt wurden)?
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Schönen Abend
Seymoore