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- Dieses Thema hat 6 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 Jahre, 5 Monate von Elisabeth N.
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14.2.2011 um 7:56 Uhr #15971
Hallo Forum,
eine Frage zu einem Vorgang, der total außerhalb meines Fachwissens liegt:
Müssen die Diäten eines LKW-Fahrers, der seit Jahren mehr oder weniger die selbe Auslieferungs-Route fährt, nun voll versteuert werden oder nicht? Ich weiß zwar von einer Art „Anlauffrist“, habe aber andererseits auch gehört, dass man das mit lohngestaltenden Vorschriften irgendwie „umgehen“ kann.
Vielen Dank im Voraus für eine kurze Erklärung!
Harry.
14.2.2011 um 22:51 Uhr #23484Hallo Harry!
Ich versuche, mich möglichst kurz zu halten:
Gem. § 26 Z4 EStG gibt es tatsächlich eine „Anlaufphase“, für die eine Taggeld entweder nur für 5 Tage / 15 Tage / 6 Monate „nicht steuerbar“ (also frei) bezahlt werden kann.
Nach Ablauf dieser „Anfangsphase“ wird das Taggeld steuerbar, kann aber gem. § 3 Abs. 1 Z16b eventuell steuerfrei abgerechnet werden – 2 zwingende Voraussetzungen sind aber notwendig:
– eine von insgesamt 5 „begünstigten“ Tätigkeiten (darunter fällt auch die „Fahrtätigkeit) UND
– eine lohngestaltende Vorschrift (u.a. ein KV, der die Ansprüche regelt)Wenn beide Voraussetzungen vorhanden sind, dann können Taggelder auch über die Anfangsphase hinaus steuerfrei abgerechnet werden (für die „vorübergehende Tätigkeit in einer anderen pol. Gemeinde 6 Monate, für die anderen Tätigkeiten zeitlich unbefristet).
LG
15.2.2011 um 6:22 Uhr #23488Guten Morgen und vielen Dank!
Das heißt in diesem Fall, dass die Steuerfreiheit dann gegeben wäre, wenn der Handels-KV, dem der Fahrer unterliegt, diese Diäten regelt?
Die „Fahrtätigkeit“ ist ja defintiv gegeben….Harry.
16.2.2011 um 9:59 Uhr #23487Hallo Harry!
Ja, der KV regelt dies:
Punkt B der Lohnordnung im Handelsarbeiter KV:
Eine Dienstreise liegt vor, wenn der Arbeitnehmer zur Ausführung eines ihm erteilten Auftrages die Arbeitsstätte des Arbeitgebers verlässt. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mit der Durchführung von Fahrten seine eigentliche Arbeitspflicht erfüllt.LG
28.2.2011 um 16:31 Uhr #23485Entschuldigung, dass ich mich erst jetzt für die ausführliche Info bedanke. Ich habe abgewartet, ob ich von dem Betroffenen noch eine aktuelle Information bekomme. Anscheinend (soweit es aus dem Lohnzettel ersichtlich ist), werden pro Arbeitstag jeweils 17 Euro frei behandelt, der Rest pflichtig. Das müsste meiner Meinung nach dann korekt sein.
Ich war nur überrascht, dass diese Regelung schon so lange gilt. Ein „Vergleichs-Lohnzettel“ war vom Herbst 2008 – damals wurde schon so abgerechnet.Danke noch einmal für die Hilfe!
Harry.
28.2.2011 um 22:07 Uhr #23486Lieber Harry!
Sehr gern geschehen.
LG
8.6.2011 um 11:15 Uhr #23489Hallo,
meiner Einschätzung nach ist die Fahrtätigkeit im Handels KV (sofern es sich nicht um eine Lohnumwandlung handelt) nach §3 EStG immer steuerfrei!
Aber – im Arbeiter-KV alles was über 17 € hinausgeht, muss versteuert werden, wenn’s keine BV gibt.
Angestellte – volles Tagesgeld bis zum 13. Tag.
So interpretiere ich den KV.
Dafür braucht man keinen alten Lohnzettel, die stimmen auch nicht immer 😉
Liebe Grüsse
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