halber Sachbezug PKW – Kontrolle am Jahresende

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 Jahre von Roland.
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  • #16210

    Hallo,

    ich habe folgende Fragen zur Kontrolle am Jahresende:
    (ich habe mal die Auskunft erhalten, das es nicht möglich ist, ein paar Monate den halben und die restlichen Monate den ganzen Sachbezug anzusetzen. Daher muß man am Jahresende immer eine Nachkontrolle durchführen- stimmt das?)

    Ein Außendienstmitarbeiter hat den halben PKW-Sachbezug (0,75)%, er fuhr im Jahr 2011 in einigen Monaten 0 Privat km, aber im November ca. 2.600 Privat-km und im Dezember 1.600 Privat km. Wenn er aber nicht über die 6.000 Privat-km (er hat ca. 5991 Privat-km) im ganzen Jahr kommt, dann bleibt der halbe Sachbezug, oder?

    Dann ergibt sich leider noch eine Frage:
    es handelt sich um einen Vertreter. Er fährt jeden Tag von seiner Wohnstätte aus zu seinen Kunden und kehrt am abend wieder zu seiner Wohnstätte zurück.
    Wenn er nun in die Firma fährt (ca. 1x pro Woche) – ist das dann eine Privatfahrt oder eine Firmenfahrt.

    Vielen Dank schon mal im voraus!

    #23983

    Hallo Sandra!

    Zu Frage 1: Stimmt, entweder ganzjährig halber oder voller SB.
    Zu Frage 2: Ja, halber SB ganzjährig (allerdings sieht das schon sehr „seltsam“ aus – da kannst du dich auf eine „feste“ Prüfung einstellen).
    Zu Frage 3: Die Fahrten in den Betrieb sind „im Nomalfall“ sachbezugsauslösende Fahrten, außer er holt sich höchstens ein paar Unterlagen ab oder fährt zu Schulungszwecken in den Betrieb. Einmal wöchentlich deutet aber auf einen „Arbeitsplatz im Betrieb“ hin, dann hätten wir auf alle Fälle „schädliche“ Kilometer.

    LG

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