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- Dieses Thema hat 6 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 Jahre, 1 Monat von susadledu.
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6.10.2011 um 11:22 Uhr #16132
hallo,
ich habe folgendes problem:
Ersterkrankung 20.05. bis 23.05.2011 = 4 Tage volles Entgelt
2. Krankenstand von 26.07. bis 27.07.2011 = 2 Tage volles Entgelt
3. Krankenstand beginnend am 16.08.2011 bis unbekannt = 36 Tage volles Entgelt bis 20.09.2011 und danach 28 Tage halbes Entgeltjetzt habe ich gehört, dass angeblich zu den 28 tagen halbes entgelt nochmals 4 tage plus 2 tage die vor dem 3. krankenstand angefallen sind, dazugezählt werden müssen. aber für diese tage gab es ja ohnehin schon volles entgelt.
warum werden die doppelt berechnet ?ich konnte keine entsprechende gesetzliche grundlage finden, bin aber auch kein „profi“.
über hilfe und aufklärung bin ich sehr dankbar.liebe grüße
susanna6.10.2011 um 13:09 Uhr #23830Hallo Susanna,
ich habe das gleiche Problem. Die GKK spricht hier von einer „Koppelung“ (siehe mein Posting….).
Mich würde wirklich interessieren, wo es hier eine gesetzliche Grundlage gibt, ich hab bis jetzt auch noch nix gefunden 🙁
LG
Eli6.10.2011 um 13:45 Uhr #23831hallo eli,
hier den durchblick zu haben ist schon eine eigene wissenschaft.
anscheinend hängt das irgendwie mit dem folgeanspruch zusammen. wieder 6 wochen halb und 4 wochen viertel.
so wird das für den arbeitgeber halt eine endlosschleife……
aber das ist nur eine vermutung.
hoffentlich kann uns dazu jemand infos geben.liebe grüße
susanna6.10.2011 um 18:05 Uhr #23832Hierbei handelt es sich um den sog. „zweiten Topf“, die Regelung findet sich in § 8 AngG.
Die EFZ pro Krankenstand ist demnach begrenzt auf 10 Wochen (nach 5 Jahren 12 Wochen etc.), aber neben dem Grundanspruch (igF 6 Wochen voll, 4 Wochen halb) gibt’s eben auch noch den zweiten Topf mit 6 Wochen halb, 4 Wochen viertel).
Im gegenständlichen Fall somit 36 Tage voll und 34 Tage halb –> damit sind die 70 Tage (=10 Wochen) Maximal-EFZ für den Krankenstand erschöpft.Sollte es danach noch einmal zu einer Erkrankung kommen (und wäre es keine Ersterkrankung) stünden dann noch 36 Tage halbe EFZ und 28 Tage 25% EFZ aus dem „zweiten Topf“ zur Verfügung.
6.10.2011 um 20:04 Uhr #23833entschuldige bitte, aber irgendwie blick ich da noch immer nicht ganz durch ……
warum sind es 36 tage und nicht 42 voll (6×7 – das wären 6 wochen) und 34 und nicht 28 (4×7 das wären 4 wochen) halb ?7.10.2011 um 8:10 Uhr #23834biggiTeilnehmerDie 36 vollen Tag, die Willi nennt, sind nur die vom letzten Krankenstand, da ja 6 Tage schon verbraucht wurden.
„Verlängert“ wird dann mit halbem Anspruch.Da ich solche Fälle bei Angestellten eher selten haben, wenn Anspruchserschöpfung, dann 1 langer Krankenstand, plage ich mich dann auch immer, mache etwas falsch beim Ausfüllen der AE-Bestätigung und erhalte einen Anruf von der Krankenkasse.
Eine ganz gute Beschreibung der Berechnung findet sich auf den Seiten der Wirtschaftskammer:
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen.
Gutes Gelingen
Biggi
13.10.2011 um 18:31 Uhr #23835ich glaub, jetzt hab ich es verstanden.
vielen dank
susa -
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