Hallo liebe Forumsteilnehmer!
Folgender Sachverhalt:
Es wurden Dienstnehmer angestellt fixer Bruttogehalt inkl. Gage und Spielgeld (es handelt sich um Schauspieler)
Beim Austritt wurde ihnen irrtümlich Urlaubs-, Weihnachts- und UEL ausbezahlt (lt. Schauspielgesetz steht es ihnen nicht zu).
Die irrtümlich ausbezahlten o.g. Beträge wurden nun zurückgefordert.
Jetzt berufen sich die Schauspieler auf den „gutgläubigen Verbrauch“.
Meine Frage, können sich die Schauspieler tatsächlich auf den gutgläubigen Verbrauch berufen, wenn lt. DV ein fixer Bruttogehalt vereinbart wurde? (Die Firma unterliegt keinen Kollektivvertrag!)
LG
mika