Gutgläubiger Verbrauch

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  • #15346

    Hallo liebe Forumsteilnehmer!

    Folgender Sachverhalt:

    Es wurden Dienstnehmer angestellt fixer Bruttogehalt inkl. Gage und Spielgeld (es handelt sich um Schauspieler)

    Beim Austritt wurde ihnen irrtümlich Urlaubs-, Weihnachts- und UEL ausbezahlt (lt. Schauspielgesetz steht es ihnen nicht zu).

    Die irrtümlich ausbezahlten o.g. Beträge wurden nun zurückgefordert.

    Jetzt berufen sich die Schauspieler auf den „gutgläubigen Verbrauch“.

    Meine Frage, können sich die Schauspieler tatsächlich auf den gutgläubigen Verbrauch berufen, wenn lt. DV ein fixer Bruttogehalt vereinbart wurde? (Die Firma unterliegt keinen Kollektivvertrag!)

    LG
    mika

    #21950

    Hallo Mika!

    Das ist ein sehr heikles Thema, und im Forum werden wir keine Lösung dafür finden, da alle Einzelheiten des Falls bekannt sein müssen.
    Daher solltest du unbedingt eine Beratung in Anspruch nehmen.

    LG

    #21949

    Dazu gab es vom OGH ein Erkenntnis, dass man vielleicht im Umkehrschluss zur Interpretation heranziehen kann.
    (OGH 4.8.09, 0 ObA 97/08t)
    Dort sah der OGH die Rückforderung als gerechtgerigt an. Allerdings gab es dabei einen KV, der bei Austritt ohne wichtigen oder Entlassung eine Rückverrechnung vorsah. Der OGH meinet dazu, dass in diesem Fall es dem AN zumutbar sei zu wissen, dass er in soclhen Fällen die SZ zurückzahlen muss. Gutgläubiger Verbrauch wurde als Argument nicht anerkannt.

    In deinem Fall gibt´s keinen KV – sehe daher die Chancen für eine Rückforderung relativ gering…

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