Grenzgänger

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  • #14184

    Liebes Forum!

    Lt. DBA Italien werden in Italien (bis zu 30 km von der Grenze entfernt) wohnhafte Personen, die in Ö (ebenso innerhalb der 30 km Grenze) arbeiten, in Italien besteuert (kein Abzug der österr. LSt). Kann auf Wunsch des DN von der Anwendung des DBA abgesehen werden (somit Besteuerung in Ö)? Wenn ja, ist das für 2007 möglich, obwohl das DBA für 2006 angewendet wurde?

    Wenn ein solcher DN in eine Filiale versetzt wird, die außerhalb der 30 km-Zone liegt, ist ab diesem Moment die österr. LSt abzuziehen?

    Vielleicht kann mir jemand helfen.

    lg Sylvia

    #19360
    Martin
    Teilnehmer

    hallo Sylvia!

    Ich hatte ein ähnliches Problem mit Grenzgänger in Liechtenstein.
    Das nächste Finanzamt an der Grenze hat mir geholfen, da dort diese Problemstellung häufig auftaucht.

    wenn Du keine erfüllende Antwort erhältst, dann mach eine Anfrage nach § 90 EStG

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