Grenzgänger

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  • #13849

    Liebe Forumteilnehmer!

    Ein Dienstnehmer wohnt in DE ca. 50 km von der Grenze weg. Er arbeitet in Österreich und pendelt auch jeden Tag von DE nach Ö. Fällt der Dienstnehmer noch in die Grenzgängerregelung? Wo entsteht hier die Steuerpflicht? Wie soll man hier am besten vorgehen?

    Ich wäre sehr dankbar um ein paar Infos die mir hier weiterhelfen.

    LG

    #18650
    N.

    Bei Rechtsunsicherheit eine Anfrage nach § 90 EStG an das Betriebsstättenfinanzamt stellen.

    #18651

    Ich lasse mir die Steuerpflicht immer schriftlich geben. DN wird erst steuerfrei gestellt wenn ich das Formular im Personalakt habe.

    lg toni

    #18652

    Hallo Marianne!

    Lt. DBA Österreich-Deutschland handelt es sich nur dann um einen Grenzgänger, wenn Arbeitsort und Wohnstätte nicht weiter als 30 km von der Grenze entfernt sind. D.h., dass in deinem Fall die Lohnsteuer in Österreich zu entrichten wäre.

    LG Caro

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