Grenzgänger

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  • #13350

    Hallo liebe Forumsteilnehmer!

    DN hat Wohnsitz in Deutschland, arbeitet aber in Österreich. Tägliche Rückkehr nach Deutschland! Der Wohn- u. Dienstort liegt im Grenzbereich innerhalb der 30 km Grenze. Bei dem DN müsste es sich also um einen Grenzgänger handeln. SV, DB,DZ, KommSt. bleibt gleich. ist das so korrekt?

    Meine Frage ist, wie wird dies mit der Lohnsteuer gehand habt!
    kein Abzug der LSt, wenn Bescheinigung vom D-Finanzamt vorgelegt wird. Was passiert wenn der DN keine Bescheinigung vorlegt. Weiterhin Abzug in Österreich?

    #17414

    Liebe Heidi,

    da es nicht Pflicht des Dienstgebers sein kann, komplizierte Sachverhalte aufzuklären, bei denen der Dienstnehmer seinen Nachweispflichten nicht nachkommt, würde ich die Lohnsteuer im Zweifel abziehen. Der Dienstnehmer hat dann ja die Möglichkeit, die Rückforderung bei der Finanz geltend zu machen, wenn er dort die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nachweist.

    Grüße,
    Poldi

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