Liebe Forumsteilnehmer
Haben gerade GPLA Prüfung und nun folgendes Problem:
Wir zahlen eine Schichtführerzulage pro geleisteter Arbeitsstunde! Die Schichtführerzulage ist einzelvertraglich im Dienstvertrag geregelt.
Nun meinen unsere Prüfer, dass diese Schichtführerzulage auch in die Sonderzahlungen einzurechnen sind.
Der KV Nahrungs-u.Genußmittelindustrie Bereich Futtermittelindustrie lautet wie folgt:
Die Weihnachtsremuneration beträgt 4,35 Wochengrundlöhne, bei eingeführtem Monatslohn 1 Monatsgrundlohn in jedem Kalenderjahr.
Der Wochengrundlohn (Monatsgrundlohn) ist der Lohn, der sich aus der für den/der ArbeitnehmerIn geltenden wöchentlichen Normalarbeitszeit ergibt. Zum Wochengrundlohn (Monatsgrundlohn) gehören auch die über den kollektivvertraglichen Lohn hinaus gewährten Überzahlungen und laufend gewährten Prämien, insoweit sie nicht Entgelt für Überstundenarbeit oder Aufwandsentschädigung sind.
Zuschläge gem. § 10 dieses Kollektivvertrages und Zulagen gem. § 12 dieses Kollektivvertrages sind in die Berechnung des Wochengrundlohnes (Monatsgrundlohnes) nicht einzubeziehen.
Bei Akkord- und Stücklöhnen wird die Weihnachtsremuneration nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen unter Ausscheidung nur ausnahmsweise geleisteter Arbeiten bemessen.
Meine Frag nun wie definiert man richtig den Monatsgrundlohn?
Gehört dies nun wirklich zu den Sonderzahlungen??
Danke für eure hoffentlich rasche Meinung!