gleitzeitvereinbarung

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  • #16758

    Hallo,

    folgende Frage: Es ist ja gesetzlich vorgeschrieben, Gleitzeitvereinbarungen schriftlich festzuhalten. Wenn vereinbart ist, dass alle Stunden in die nächste Gleitzeitperiode übertragen werden, stellt sich für mich die Frage, ob ich überhaupt eine Durchrechnungsperiode anführen soll. Oder gibt es da doch eine gesetzliche Vorgabe? Kann mir da jemand weiterhelfen?

    LG
    Brigitte

    #24894
    Martin
    Teilnehmer

      gesetzliche Vorgabe kenne ich keine.
      Aber: Wenn Du Mehrstunden mitnimmst, dann sind diese bei Austritt mit 50% Zuschlag zu zahlen. (AZG)

      #24895

      Hallo Martin,

      danke für die Info.

      LG
      Brigitte

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