Gleitzeitguthaben

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  • #13628

    Wertes Team!

    In meinem Unternehmen gibt es eine Gleitzeitvereinbarung.
    Wenn jetzt DN das Beschäftigungsverhältnis beenden, und ein Zeitguthaben stehen bleibt wird dieses natürlich ausbezahlt.
    Aber wie?

    KV-Metallgewerbe
    Überstundenteiler: 143
    Mehrarbeitsteiler: 167
    Beide laut KV grundsätzlich mit Zuschlag
    Gleitzeitrahmen: MO-FR 6-19 Uhr
    Dienstnehmer mit 38,5h/Woche-Vollzeit laut KV

    Mit welchem Teiler ist dieser Saldo auszubezahlen – 143 oder 167.
    Mit oder ohne Zuschlag?

    Wie schauts bei DN mit Teilzeit aus?

    Danke und liebe Grüße
    Michael

    #18122

    Hallo!
    nach AZG §19 e ist Zeitguthaben bei Beendigung des DV generell mit 50% Zuschlag zu verrechnen, auch den TZ-Besch.
    In diesem Fall mit Teiler 143 vom puren Monatslohn;

    nützlich vielleicht:
    http://www.bmwa.gv.at/NR/rdonlyres/0F5ADF51-58E5-49F6-A84B-23A0DFE259D8/0/Arbeitszeitgesetzbis1042007.pdf

    evtl. Tip (habe VERSUCHT mich dort neu zu registrieren, ich kenne die Frequentierung nicht-ging grad nicht jedenfalls.):
    http://www.metaller.at/servlet/ContentServer?pagename=GMT/Page/GMT_Index&n=GMT_110

    (man ist aber bei der Gewerkschaft – solange man etwas braucht bzw. solangs nicht um deren Vertretung eines Dienstnehmers vs. DG geht, immer sehr willig und freundlich, Auskünfte zu erteilen)

    hoffe, ich konnte einen Anstoss geben;
    LG

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