gleitender Jahresausgleich

Startseite Foren Sonstiges gleitender Jahresausgleich

Ansicht von 4 Beiträgen – 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #16691
    kk2206
    Teilnehmer

      Hallo,

      darf ich bei einem Mitarbeiter der von 01.01. – 30.11. beschäftigt ist und dann im Dezember in Karenz geht (DV bleibt aufrecht, Wiedereintritt nächstes Jahr) den gleitenden Jahresausgleich durchführen??

      vielen Dank 🙂

      #24798
      Martin
      Teilnehmer

        Ja. Nur will das der Dienstnehmer?
        Bei Pfaendung, Alimente, etc will DN manchmal lieber das Geld vom Finanzamt damit es nicht am L16 aufscheint

        #24799
        kk2206
        Teilnehmer

          danke 🙂 ja alles klar 🙂

          #24800

          Martin hat geschrieben:
          > Ja. Nur will das der Dienstnehmer?
          > Bei Pfaendung, Alimente, etc will DN manchmal lieber das Geld vom Finanzamt
          > damit es nicht am L16 aufscheint

          Ja genau!
          Das ist Gang und Gebe – auch bei uns 🙂

        Ansicht von 4 Beiträgen – 1 bis 4 (von insgesamt 4)
        • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.