gleitender Jahresausgleich

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    Beiträge
  • #16691
    kk2206
    Teilnehmer

    Hallo,

    darf ich bei einem Mitarbeiter der von 01.01. – 30.11. beschäftigt ist und dann im Dezember in Karenz geht (DV bleibt aufrecht, Wiedereintritt nächstes Jahr) den gleitenden Jahresausgleich durchführen??

    vielen Dank 🙂

    #24798
    Martin
    Teilnehmer

    Ja. Nur will das der Dienstnehmer?
    Bei Pfaendung, Alimente, etc will DN manchmal lieber das Geld vom Finanzamt damit es nicht am L16 aufscheint

    #24799
    kk2206
    Teilnehmer

    danke 🙂 ja alles klar 🙂

    #24800

    Martin hat geschrieben:
    > Ja. Nur will das der Dienstnehmer?
    > Bei Pfaendung, Alimente, etc will DN manchmal lieber das Geld vom Finanzamt
    > damit es nicht am L16 aufscheint

    Ja genau!
    Das ist Gang und Gebe – auch bei uns 🙂

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