Hallo zusammen,
ich habe einen österr. GF einer deutschen GmbH der in Österreich und sonstiger EU tätig ist. Es gibt keine Zweigniederlassung oder fixe Einrichtung in Ö, er würde aber gerne in Ö sozialversichert bleiben. (Bis vor kurzem gab es noch eine Zweigniederlassung)
Die deutsche GmbH hat grundsätzlich nichts gegen die SV-pflicht in Ö aber will den DN nicht in Ö bzw. nach österreichischem Recht abrechnen lassen.
Gem. DBA hat D das Besteuerungsrecht für GF-Bezüge, hat jemand eine Idee wie ich das mit der SV-pflicht in Ö hinbekomme? Meines erachtens nach ist das nicht möglich, deshalb meine Frage an die Forumsteilnehmer.
Entsendung ist auf Grund der Tatsache das der GF in Ö lebt keine Option.
Danke im Voraus.
Doris Digruber