Hallo! 😛
Ich habe eine dringende Frage…
Unterliegt ein gewerblicher Geschäftsführer im Angestelltenverhältnis einer GMBH dem Kollektivvertrag für Angestellte des Metallgewerbes? Ich bin mir nicht sicher, der KV gilt nicht für für Vorstandsmitglieder, Direktoren, Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, soweit Vorgenannte
nicht arbeiterkammerumlagepflichtig sind.
Im Arbeiterkammergesetz steht folgendes :
„(2) Der Arbeiterkammer gehören nicht an: …
Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, wenn das Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betrieben wird; in Unternehmen mit anderer Rechtsform – unbeschadet Abs. 2 Z 4 – leitende Angestellte, denen dauernd maßgebender Einfluß auf die Führung des Unternehmens zusteht;…“
Unterliegt dieser Geschäftsführer nun der AK oder nicht?? 🙄
Ich danke für eure Hilfe !!