Hallo Bibi,
ich hatte einen Ähnlichen Fall vor kurzem, nach Rücksprache mit der Wirschaftskammer Fachgruppe Bau kam folgendes heraus:
– Anwendung KV Baugewerbe(-industrie) Angestellte
– für gewerberechtliche Geschäftsführer gibt es in diesem KV keine Beschäftigungsgruppe
– daher ist der Geschäftsführer nach seiner tatsächlichen Tätigkeit im Unternehmen einzustufen und zu entlohnen, wobei er zumindest 20h beschäftigt sein sollte
lg sabine
ps.: Bzgl. der KV-Zugehörigkeit kannst du immer auf der homepage der wirtschaftskammer http://www.wko.at nachsehen unter firmen a-z
dort suchst du dir deine firma heraus & unter details siehst du alle gewerbeberechtigungen die die firma hat.
wenn nur eine ist es ja nicht so tragisch – du kannst aber auch gleich bei deiner zuständigen wirtschaftskammer anrufen & die sagen dir welcher kv für die firma gilt