gewerberechtl. Geschäftsführer Baugewerbe

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  • #14790

    Liebe Forum-Teilnehmer!

    Ich habe einen Baumeister (Baumeister, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf Verputzarbeiten und Estrichverlegung gemäß § 127 Ziffer 4 GewO 1994) welcher als gewerberechtlicher Geschäftsführer bei einem Klienten beschäftigt wird. Ist das eigentlich ein Baumeister (aufgrund der Einschränkung)? Wo im Baugewerbe muss ich denjenigen einstufen? Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

    Liebe Grüsse
    Bibi

    #20706

    Hallo Bibi,

    ich hatte einen Ähnlichen Fall vor kurzem, nach Rücksprache mit der Wirschaftskammer Fachgruppe Bau kam folgendes heraus:

    – Anwendung KV Baugewerbe(-industrie) Angestellte
    – für gewerberechtliche Geschäftsführer gibt es in diesem KV keine Beschäftigungsgruppe
    – daher ist der Geschäftsführer nach seiner tatsächlichen Tätigkeit im Unternehmen einzustufen und zu entlohnen, wobei er zumindest 20h beschäftigt sein sollte

    lg sabine

    ps.: Bzgl. der KV-Zugehörigkeit kannst du immer auf der homepage der wirtschaftskammer http://www.wko.at nachsehen unter firmen a-z
    dort suchst du dir deine firma heraus & unter details siehst du alle gewerbeberechtigungen die die firma hat.
    wenn nur eine ist es ja nicht so tragisch – du kannst aber auch gleich bei deiner zuständigen wirtschaftskammer anrufen & die sagen dir welcher kv für die firma gilt

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