gesetzliche Abfertigung – Saisonmitarbeiter

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  • #13557

    Hallo!

    Einem Saisonmitarbeiter, der von 2001 bis 2005, jährlich bei uns beschäftigt war, muss nachträglich eine gesetzliche Abfertigung lt. KV ausbezahlt werden.

    Leider wurde dies bei der letzten Abrechnung nicht berücksichtigt. Es muss ihm die Abfertigung nachträglich ausbezahlt werden.

    Wie gehe ich da bei der Abrechnung mit GKK und FA vor? Der Dienstnehmer ist bei uns seit Ende 2005 nicht mehr gemeldet?

    Danke schon vorab für die Hilfe!

    Lg
    Andrea

    #17969

    Hallo,
    die Abfertigung ist in der SV wohl frei zu behandeln, daher besteht gegenüber der GKK meiner Ansicht nach kein Handlungsbedarf.
    Bezüglich Lohnsteuer:

    Es wird sich – wie ich annehme – um einen AN handeln, der nicht der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge (Abfertigung Neu) unterliegt:
    Wahrscheinlich hat man ihm stets eine Wiedereinstellung und Vordienstzeitenanrechnung zugesagt, sodass er auch bei den wiederholten Eintritten (nach 1. 1. 2003) im Altsystem geblieben ist, oder?
    Diesfalls ist die begünstigte Besteuerung nach § 67 Abs 3 EStG möglich (gesetzliche bzw kollektivvertragliche Abfertigungen), das heißt mit 6%-Steuersatz oder Vervielfachermethode (niedrigere STeuer ist relevant).
    Für den Auszahlungsmonat würde ich dann ein L16 ausstellen, in dem die Abfertigung erfasst wird.

    Schöne Grüße,
    Lisa

    #17970

    hallo,

    ja, der AN fällt noch in das alte Abfertigungssystem.

    Danke für die rasche Hilfe!

    Lg
    Andrea

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