Gesetzliche Abfertigung

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  • #13762

    Möchte gerne eine Bestätigung ob ich es richtig verstehe:
    Wenn Einzelvertraglich zugesichert wurde, dass 30 Jahre (nicht abgefertigt vom Vordienstgeber) für die Abfertigung angerechnet werden, der DN aber nur 8,5 Jahre im Unternehmen ist, darf ich nur 3/12 nach §67 (3) abrechnen und der Rest wird nach §67(6)1. Satz bis zu einer Höhe von 1/4 der laufenden Bezüge (ohne Sonderzahlung und ohne Prämien) und §67(6)2.Satz 12/12 der laufenden Bezüge reduziert um die gesetzl. Abfertigung nach §67 (3) abgerechnet.
    Sollte der DN eine freiwillige Abfertigung vom Vordienstgeber erhalten haben, ist der 2. Satz nach § 67 (&)2.Satz zu reduzieren.

    Vielen Dank für eure Unterstützung.
    HG pj

    #18440

    Liebe/r PJ,

    die steuerrechtliche Situation zu dem geschilderten Sachverhalt haben Sie m.E. zutreffend wiedergegeben.

    Schöne Grüße,
    Rainer Kraft

    #18441

    Lieber Rainer Kraft,
    vielen Dank für die Bestätigung.
    Wünsche Ihnen noch einen schönen sonnigen Feiertag,
    HG pj727

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