Möchte gerne eine Bestätigung ob ich es richtig verstehe:
Wenn Einzelvertraglich zugesichert wurde, dass 30 Jahre (nicht abgefertigt vom Vordienstgeber) für die Abfertigung angerechnet werden, der DN aber nur 8,5 Jahre im Unternehmen ist, darf ich nur 3/12 nach §67 (3) abrechnen und der Rest wird nach §67(6)1. Satz bis zu einer Höhe von 1/4 der laufenden Bezüge (ohne Sonderzahlung und ohne Prämien) und §67(6)2.Satz 12/12 der laufenden Bezüge reduziert um die gesetzl. Abfertigung nach §67 (3) abgerechnet.
Sollte der DN eine freiwillige Abfertigung vom Vordienstgeber erhalten haben, ist der 2. Satz nach § 67 (&)2.Satz zu reduzieren.
Vielen Dank für eure Unterstützung.
HG pj