Gesellschafter – Teil Gesellschafter – anmelden?

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  • #16771
    David1982
    Teilnehmer

      Liebe Kollegen,

      ich bräuchte bitte kurz euren Rat:
      Ich habe einen Geschäftsführer in der Firma A- bei dem eine Firma B zu 57% Gesellschafter ist. Bei dieser Firma B ist dieser Geschäftsführer zu 38% Gesellschafter (am meisten % bei dieser Firma).
      Jetzt ist meine Frage, reicht es, wenn er die meisten Anteile in Firma B hat und diese zu 57% bei Firma A beteiligt ist.
      Oder werden die 57% mit den 38% runter gerechnet –> wären dann nur 22% und ich müsste ihn bei der WGKK anmelden, oder?!

      Vielen Dank im Voraus!

      #24913
      Martin
      Teilnehmer

        Nur die Tatsache, das er in anderen Firmen Gesellschafter ist, führt nicht zu weiteren SV-Pflichten.
        Bekommt er von der anderen Firma auch einen GF-Gehalt?

        #24914
        David1982
        Teilnehmer

          Hallo Martin!

          Das weiß ich nicht genau (glaube schon) – aber ich hab es jetzt so gemacht: ich hab den Fall der SVA geschildert, die gemeint haben, dass ich ihn bei Ihnen anmelden muss – aber um ganz sicher zu gehen – soll ich mich noch an die GKK wenden und dass diese Aussage dann auch schlagend ist.

          Die GKK hat gemeint, dass ich ihn aus Sozialversicherungs-sicht anmelden muss.

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