Hallo elta!
Grundsätzlich ist es so, dass du als Angestellter ASVG-versichert bist und bleibst.
Die Beiträge werden vom Unternehmen einbehalten und an die GKK entrichtet.
Wenn du eine GmbH gründest und du dort Geschäftsführer bist, kommt es auf die Höhe der Beteiligung bzw. der sogenannten „Sperrminorität“ an, ob du ASVG oder GSVG-versichert bist.
Bitte nicht vergessen: Bei deinem jetzigen Arbeitgeber musst du die Einwilligung einholen, dass du ein selbständiges Unternehmen betreiben willst, ansonsten setzt du einen Entlassungsgrund.
In diesem Zusammenhang (wenn man „doppelt“ versichert ist) gibt es einige Besonderheiten.
Tipp: Als Jungunternehmer gibt es ein paar nette Begünstigungen.
Für tiefergehende Inormationen ist ein Forum nicht unbedingt geeignet (würde den Rahmen sprengen), nimm das Gründerservice der WKO in Anspruch, hier solltest du diesbezüglich auch beraten werden!
LG