Hallo liebe Forummitglieder,
ich hätte bitte folgende Frage und benötige Eure Hilfe. Ein Mitarbeiter unseres Betriebes scheidet per 30.09.2011 infolge Pensionierung aus dem Unternehmen aus. Für seine langjährigen Dienste möchte sich unser Vorstand beim Mitarbeiter dahingehend bedanken, dass er neben einem gemeinsamen Mittagessen mit dem Vorstand eine Sachzuwendung, entweder in Form von Goldmünzen oder in Form eines Druckes (Bild) erhält.
Meine Frage: Kann man die Würdigung mit Goldmünzen bzw. eines Druckes als übliche Sachzuwendungen (gem. § 3 Abs 1 Z 14 EStG 1988) verstehen bzw. kann man hier die Steuerfreiheit von € 186,00 anwenden? Werden beispielsweise Goldmünzen bzw. ein Druck im Wert von € 300,00 überreicht, sodass für die Differenz von € 114,00 der Sozialversicherungs- bzw. Steuerpflicht unterliegt.
DANKE vielmals für Eure Hilfe und Unterstützung!
Arno