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  • #16062

    Hallo liebe Forummitglieder,

    ich hätte bitte folgende Frage und benötige Eure Hilfe. Ein Mitarbeiter unseres Betriebes scheidet per 30.09.2011 infolge Pensionierung aus dem Unternehmen aus. Für seine langjährigen Dienste möchte sich unser Vorstand beim Mitarbeiter dahingehend bedanken, dass er neben einem gemeinsamen Mittagessen mit dem Vorstand eine Sachzuwendung, entweder in Form von Goldmünzen oder in Form eines Druckes (Bild) erhält.

    Meine Frage: Kann man die Würdigung mit Goldmünzen bzw. eines Druckes als übliche Sachzuwendungen (gem. § 3 Abs 1 Z 14 EStG 1988) verstehen bzw. kann man hier die Steuerfreiheit von € 186,00 anwenden? Werden beispielsweise Goldmünzen bzw. ein Druck im Wert von € 300,00 überreicht, sodass für die Differenz von € 114,00 der Sozialversicherungs- bzw. Steuerpflicht unterliegt.

    DANKE vielmals für Eure Hilfe und Unterstützung!
    Arno

    #23662

    Hallo Arno!

    Streng genommen wird diese Zuwendung nicht als „freie Sachzuwendung“ durchgehen.
    Es fehlt die „Betriebsveranstaltung“.
    Ich könnte mir sie allerdings als „Vergütung aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses“ vorstellen, dann wäre sie zumindest sv-frei.
    Lohnsteuerlich wirst du aber wahrscheinlich nicht um die Pflichtigkeit herumkommen, das gilt dann auch mE für DB/DZ/K.St.
    Am besten mit deinem FA Kontakt aufnehmen, wie sie das sehen.

    LG

    #23663

    Hallo Roland,

    vielen herzlichen DANK für Deine schnelle Antwort. Hab´s wegen der „fehlenden“ Betriebsveranstaltung fast befürchtet.

    DANKE nochmals und liebe Grüße.
    Arno

    #23664

    Hallo!

    Ich würde die Goldmünzen einfach so überreichen. Es kann sich ja theoretisch auch um ein Geschenk handeln, ein Privates.

    #23665

    Hallo,

    ich glaube dass der Roland recht hat ich persönlich sehe diese Zuwendung auch als Vergütung aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses. 😆

    Grüße

    http://www.shop4more.de/

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