Geschäftsführer und Lohnnebenkosten

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 Jahre von Dani S..
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  • #16171
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo Leute!

    Ich habe heute wieder mal eine recht diffizile Frage. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

    Mein Klient, eine GmbH, hat dem GF jeden Monat € 500,00 ausbezahlt und LNK frei belassen, da unter der Grenze. Im Dezember werden € 10.000,00 ausbezahlt, natürlich voll pflichtig.

    Allerdings stellt sich jetzt die Frage, ob monatlich die € 500,00 LNK-frei berechnet werden durften, oder ob über das gesamte Jahr gerechnet werden muss.

    Ich denke, dass es u. U. auch auf die Vertragsgestaltung ankommt. Wenn der Vertrag einen monatl. GF-Bezug in Höhe von € 500,00 vorsieht und am Jahresende eine „Provision“, wird es wohl passen. Aber wenn es nur eine Verschiebung der Auszahlung ist, wird es nicht halten.

    Wie seht Ihr das? Weiß vielleicht jemand, wo ich dazu eine Judikatur finde?

    Danke und lG Daniela

    #23903

    Hallo Daniela!

    Ist denn der GF der einzige Arbeitnehmer im Betrieb?

    Wenn ja, kommt die „Kleinunternehmerregelung“ in den Monaten 1-11 mE tatsächlich zur Anwendung, wenn es vertraglich so fixiert wurde.
    Fraglich ist natürlich, ob die 500,– nicht gegen zwingende (ev. kv-liche) Vorschriften verstoßen – neben dem GPLA-Risiko bezüglich SV-Beiträge könnte auch das LSDBG zur „Bedrohung“ werden.

    LG

    #23902
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Danke für die Antwort.

    Bis dato war der GF der einzige im Betrieb und es handelt sich um ein freies Gewerbe – also kein KV zuständig.

    Wir waren uns hauptsächlich darüber uneinig, wenn im Dezember ein sehr hoher Betrag ausbezahlt wird, ob dann nicht eine Umgehung angenommen wird.

    Danke nochmal.

    LG Daniela

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