Geschäftsführer und KV

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 Jahre von Dani S..
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  • #16464
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo!

    Habe mal wieder eine Frage, auf die ich leider keine Antwort finde:

    Ein angestellter Geschäftsführer bekommt ein All-in-Gehalt. Aus steuerlichen Gründen wurden die Überstunden herausgeschält. Nun ist es aber so, dass mein Vorgänger 40 Überstunden angenommen hat, und das Grundgehalt dann unter KV ist. Er hat es so erklärt, dass das ja egal ist, weil insgesamt der KV-Gehalt überschritten wird.

    M. E. stimmt das aber nicht; der Grundgehalt muss dem KV entsprechen und die Überstunden kommen dazu. Wo finde ich einen entsprechenden Erlass?

    Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Die Diskussion ist schon sehr groß.

    Danke. LG Daniela

    #24445

    Hallo Daniela!

    Da gibt‘ keinen „Erlass“, sondern höchstgerichtliche Judikatur dazu (z.B. OGH 9 ObA 160/11m vom 29. März 2012).

    Es ist nicht egal, wenn KV-Werte unterschritten werden (Deckungsprüfung!).
    Unterliegt dein GF dem KV? (manchmal sind sie ausgeschlossen)

    LG

    #24446
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Vielen Dank für Deine Antwort. Werde mir die Judikaturen gleich ansehen.

    Der GF ist Angestellter und unterliegt m. E. somit dem KV.

    LG

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