Geschäftsführer Reisekosten

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  • #14435

    Liebe Teilenehmer!

    Weiss jemand bescheid über die neueste Rechtslage wenn ein Geschäftsführer – kein Dienstnehmer (100% Beteiligung) nur Bezüge erhält die DB/DZ/KOMMST pflichtig abgerechnet werden und dieser möchte Tagesgelder beziehen (5 -TAge bzw. 15-Tage Regelung) ob diese auch DB/DZ/KOMMST pflichtig sind? (AUfzeichnung sind vorhanden).

    In den LV-Aktuell Unterlagen habe ich darüber nichts gefunden.

    Ich wäre sehr dankbar für einen Ratschlag

    #19942

    ich tippe auf die Legaldefinition.
    Ein Geschäftsführer unterliegt keinem KV !

    Daher ist die Dienstreise nicht geregelt.

    #19943

    Vielleicht habe ich meine Frage falsch formuliert.
    Dieser Geschäftsführer ist keine Dienstnehmer!
    Er unterliegt sowieso keinen KV da kein DN. Er hat lediglich Geschäftsführerbezüge die DB/DZ/KOMMST pflichtig gerechnet werden müssen.

    Meine Frage ist ob seine ausbezahlten Tagesgelder DB/DZ/KOMMST auch pflichtig zu rechnen sind. So viel ich weiß hat es dazu schon Kommentare zu bezahlte Reisekosten an wensentlich beteiligten Geschäftsführer gegeben aber ich finde diese leider nicht.

    #19944

    Hallo Ulrike!

    Diesen Kommentar gibt es wirklich.
    Siehe dazu PV-Info 10/2007, ein Beitrag von Hannelore Ortner.
    Resümee daraus: Pauschal gezahlte Tages- und Nächtigungsgelder sind DB/DZ/Komm.st. pflichtig. Auslagenersätze (wie z.B. Bahn, Taxi, Hotel) nicht.

    LG

    #19945

    DANKE

    #19946

    Hallo Ulrike!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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