Hallo!
Vielleicht kann mir irgendwer bei zwei, meiner Meinung nach schwierigen Fällen, weiterhelfen. 🙁
1. Der Geschäftsführer A ist an der A-GmbH zu 100% beteiligt. Die A-GmbH ist an der B-GmbH zu 40% beteiligt. Auch hier übernimmt die Stellung des Geschäftsführer der A. Wie sieht es nun in der Lohnverrechnung aus?
2. Eine Unternehmensberater GmbH wurde von der C-GmbH beauftragt die Gechäftsführung zu übernehmen. Da ein Geschäftsführer in der C-GmbH gebraucht wurde, ist der Geschäftsführer der Unternehmensberater GmbH ins Firmenbuch als Geschäftsführer der C-GmbH eingetragen worden. Die Unternehmensberater GmbH wickelt alle Sachen über ihre GmbH ab und stellt der C-GmbH die Honorare in Rechnung. Der Geschäftsführer (ist bei beiden GmbHs diesselbe Person) wird in der C-GmbH nicht abgerechnet und erhält von dieser auch keine Vergütung. Ist das möglich oder müsste von der C-GmbH an ihn ein Gehalt bezahlt werden und er als Dienstnehmer in der LV aufscheinen?
Es wäre super, wenn mir irgendeiner weiterhelfen könnte, denn in der Literatur ist darüber nicht viel zu finden.
Vielen Dank,
Caro