Geschäftsführer ohne Beteiligung

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  • #15937

    GF mit bis zu 25% Beteiligung haben keine KU und keine BV-pflicht.
    Wie ist es mit einem GF ohne Beteiligung?

    Danke euch!
    lg
    Gaby

    #23411

    Hallo Gaby!

    Kammerumlage: GF nie!
    BV-Beitrag: Sehr wohl im Normalfall! Nur bei einer Beteiligung bis 25% mit Sperrminorität nach Ansicht der GKK keine BV-Pflicht, ist aber umstritten!

    LG

    #23408

    heißt das jetzt ein GF ohne Beteiligung ist BV-pflichtig`? Unserer wird näml. ohne BV aberechnet…

    #23409

    Vielleicht ist er ja vor dem 1.1.2003 eingetreten und unterliegt dem alten Abfertigungssystem?

    #23410

    tatsächlich! 🙂 danke!

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