Geringfügigkeitsgrenze bei Austritt

Startseite Foren Laufender Bezug Geringfügigkeitsgrenze bei Austritt

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #14351

    Wenn ein Dienstnehmer unter dem Monat austritt, gilt für ihn die monatliche od. die tgl. Geringfügigkeitsgrenze?

    Danke

    #19728

    Die tägliche gilt. Das sollte aber auch Grund der aliquoten Berechnung kein Problem darstellen 8)

    Liebe Grüße und einen guten Rutsch
    Stefan

    #19729

    Hallo Stefan, hallo Lohn1!

    Ich kann mich der Meinung von Stefan leider nicht anschließen.
    Wenn das Dienstverhältnis länger als für einen Monat vereinbart war, dann gilt bei einem Austritt der aliquote Teil der monatlichen Grenze.
    Beispiel: Austritt am 15.12.2007 = Berechnung € 341,16 / 30 * 15 = € 170,58.

    Aber ich vermute, dass Stefan das in seinem 2. Satz ebenso sieht.

    Ebenfalls liebe Grüße und einen guten Rutsch
    Wolfi

    #19730

    Hallo Wolfi,

    ja…genau das meinte ich . Im Ergebnis sollte es also kein Problem darstellen.

    Prosit Euch beiden!

    Stefan 🙂

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.