Geringfügigkeit und Prämie

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  • #16539

    Ein Geringfügiger soll heuer und nächstes Jahr jeweils eine Prämie von netto €1.000,– bekommen.
    Nachdem es sich hier um keine Einmalprämie handelt und daher die Sonderzahlung nicht unter die lfd. SV, also Geringfügigkeit fällt, ist in diesem Fall eine Ummeldung auf Vollversicherung (und retour) zu machen ?
    Was ist zu beachten, dass es bei einer Prüfung nicht zu Problemen kommt (zB Verdacht auf Umgehung einer Vollversicherung für das ganze Jahr) ?
    Danke für eure Hilfe !
    Liebe Grüße

    #24576

    Hallo latinelli,

    normalerweise sollte das kein Problem sein, wenn das ordentlich dokumentiert wird.

    LG

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