Geringfügigkeit + Feiertagsarbeit

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  • #14082

    Hallo liebe Gemeinde,

    ich habe eine Vermietung, wo eine geringfügig Beschäftigte als Reinigungskraft stundenweise Mo-Mi-So tätig ist.
    Wenn jetzt auf einen dieser Tage ein Feiertag fällt, hat sie dann
    Anspruch auf eine zusätzliche Abgeltung oder Anspruch auf einen
    Ersatzruhetag oder beides?

    danke

    #19138
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Gerhard!

    Bei Beschäftigung während der Wochenendruhe ist eine wöchentliche Ruhezeit von 36 Stunden zu gewähren § 4 ARG
    – Die Wochenruhe sollte bei 3 Arbeitstagen pro Woche gewährleistet sein.
    Ein Extra-Ruhetag ist nicht nötig.

    Anspruch auf Feiertagszuschlag besteht, in welcher Höhe sagt Dir der anzuwendende Kollektivvertrag. Laut AZG gibt es nur 50 %, darüber hinaus Besserstellung im KV. Schau auf jeden Fall in den KV ob es nicht andere Spezialitäten gibt.

    Pass auf, dass Du mit Feiertagszuschlag nicht über die Geringfügigkeitsgrenze kommst.
    In so einem Fall, gewähre Zeitausgleich plus ZA-Zuschlag.

    #19139

    danke Martin,

    also in diesem Fall gibts keinen KV, da eine reine Vermietung.

    Aus deiner Antwort lese ich aber heraus, daß es in jedem Fall einen
    Ersatzruhetag gibt, wenn sie an einem Feiertag arbeitet?
    lg gerhard

    #19140
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Gerhard!

    Nein, nicht in jedem Fall. Nur wenn die Wochenruhe nicht geschafft wird.
    36 Stunden – während der Woche, egal wann. In manchen Berufen ist das nicht unbedingt am Wochenende (Gastronomie)
    Siehe: http://www.bmwa.gv.at/NR/rdonlyres/1F986720-39F0-4446-8225-1C5095996E3F/0/Arbeitsruhegesetzbis1042007.pdf

    #19141

    vielen dank für deine bemühungen 😉

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