Liebes Forum,
eine DN, die in Abfertigung neu ist und vor Ihrer Karenz vollzeit beschäftigt war, möchte nun für 2 monate während ihrer Karenz geringfügig arbeiten.
Ich habe nun gelesen, dass dies ein neues Dienstverhältnis darstellt, ich verstehe aber nicht warum.
Kann ich das alte DV nicht einfach geringfügig befristet auf zwei Monate vereinbaren, nach Ablauf eine Abmeldung an die GKK schicken mit Grund „Karenz“ (wie nach MSch) und sie bei endgültiger Rückkehr aus der Karenz wieder lt. vereinbarten Stundenausmaß anmelden?
Kann mir bitte jemand den Grund erklären, warum nun ein neues DV begründet werden soll?
Vielen Dank,
lg Birgit