Geringfügiges Dienstverhältnis und Schwangerschaft

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  • #16450

    Hallo,
    ich habe wieder einmal ein Problem. Eine geringfügig beschäftigte Arbeiterin ist schwanger. Sie bezieht zur Zeit Arbeitslosengeld. Wenn sie jetzt in den vorzeitigten Mutterschutz geht, muss die Firma dann bis 8 Wochen vor dem Geburtstermin weiterzahlen? Kann sie nach dem Mutterschutz, also während des Kinderbetreuungsgeldes wieder – bei der bisherigen Firma – geringfügig dazuverdienen?
    Falls jemand von euch schon so einen Fall hatte, dann bitte kurz erläutern wie ihr vorgegangen seid.
    Danke

    #24415

    Hallo Carmen!

    Ja, der vorzeitige Mutterschutz ist vom Dienstgeber zu bezahlen (bis zum Eintritt des absouten Beschäftigungsverbots).

    Nach dem absoluten Beschäftigungsverbot kann die DN auch weiterhin geringfügig arbeiten.
    Arbeitslosengeld ist dann eine andere Geschichte (ev. beim AMS informieren).

    LG

    #24416

    Danke Roland für deine prompte Antwort

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