Liebe Kollegen,
ich brauch bitte kurz eure Hilfe, steh grad etwas auf der Leitung bzw. scheiden sich die Meinungen meiner Kollegin und mir. Folgender Fall – ein geringfügiger Dienstnehmer verdient € 380 im Monat und ist eingetreten am 04.05.2016 – ausgetreten am 30.06.2016 = 58 Tage
Arbeitet 1 Tag in der Woche und hat keinen Urlaub verbraucht.
5 / 366 * 58 = 0,79 Tage Urlaubsanspruch
Da es < 1 Urlaubstage ist kommt es zu keiner SV Verlängerung.
UEL= 380 / 4,33 * 0,79 = € 69,33
Somit sind im Monat 6 das Gehalt und die UEL lfd zusammen € 449,33 –> meiner Meinung nach, ist das kein Problem, dass die gfg Grenze überschritten ist
Meine Kollegin meint, dass ich die SV Verlängerung um so viele Tage durchführen muss, bis es sich mit der gfg Grenze ausgeht (sprich: 449,33 – 415,72 = 33,61 / 13,86 = 2,42 –> 2 Tage UEL Verlängerung).
Wäre super, wenn uns jemand helfen kann, wenn der Urlaub über 1 Tag ist – ist es mit auffüllen eh klar, aber diesen Fall hatte ich schon lange nicht mehr.
Danke im Voraus!