Geringfügige und Urlaub

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten sowie 3 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 19 Jahren von seymoore aktualisiert.
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  • #13512
    seymoore
    Teilnehmer

      Habe eine gerinfgügig Beschäftigte die „keine Arbeitszeit“ hat. Sie ist in Karenz und arbeitet unterschiedlich lang. Muss ich wenn Sie in Urlaub geht Ihr für die Zeit des Urlaubs weiterbezahlen? Wenn ja, wie wird dies berechnet?

      #17838
      Martin
      Teilnehmer

        Hallo Bibs!

        Also Urlaubsanspruch ist gegeben in der Höhe von 5 Wochen.
        Nur; sie wird den Urlaub wohl nicht 5 Wochen in einem nehmen.
        Und da fängt Dein Problem an:
        Wie lange, bzw. wie viel zahlen? Nimm das Monatsentgelt durch 4,33 und vereinbare jeweils immer eine Woche Urlaub.
        Sollte es auch einen Urlaubsschnitt geben, paß auf die monatliche Geringfügigkeitsgrenze auf damit Du mit der SV (Anspruchsprinzip) keine Probleme bekommst.

        Schönen Sonntag (hoffentlich ohne Regen)

        Martin

        #17839
        seymoore
        Teilnehmer

          Vielen Dank für die schnelle Antwort.

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