Geringfügige – fallweise Beschäftigte

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  • #14191

    Wir wollen in unserer Firma einige Geringfügige für Aushilfszwecke einstellen. Diese sollen immer montags Be- und Entladearbeiten durchführen. Die Leute können auch einmal sagen, dass es Ihnen mal nicht passt, so dass wir mehrere Leute einstellen müssten. Eine fallweise Beschäftigung liegt meines Erachtens trotzdem nicht vor, da ja doch eine gewisse Regelmäßigkeit erkennbar ist. Jetzt kann es aber sein, dass mal einen Monat lang keine Arbeit anfällt und somit auch kein Lohn fällig wird. Das wissen wir aber immer erst am Monatsende. Kann ich denn einen Geringfügigen angemeldet lassen, wenn auch einmal einen Monat keine Lohnzahlung erfolgt? Bei freien Dienstnehmern habe ich ja verlängerte Abmeldefristen. Gibt es so etwas für normale Geringfügige auch oder wie könnte man das händeln? Leider habe ich von der GKK keine befriedigende Antwort bekommen.

    #19378

    Hallo Anne,

    wenn in einem Monat kein Bezug ist, gehört der geringf.mit dem Vormonat abgemeldet!
    Ich helfe mir in dieser Situation immer so: ich rechne halt 1 Std. Arbeit trotzdem ab und ziehe diese dafür dann im nächsten Monat ab. Weil meine Klienten wissen, dass eben auch oft nicht früher und wie soll man sich sonst als armer Lohnverrechner da helfen… 🙄

    Lg Andrea

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