Geringfügige DN

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 Jahre von Re123.
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  • #16727

    Hallo,

    wenn ich eine Geringfügige jetzt abmelden will, und es steht der ganze Resturlaub an zum Auszahlen,
    muss ich Sie hier von Gerfingf. auf ein Volles Vers. DV ummelden? Oder verlängert die Urlaubsersatzleistung nur die Pflichtversicherung für die Folgemonate, und lässt meine Geringfügigkeitsgrenze unberührt?

    Wer hat das schon gehabt?

    liebe Grüße
    re

    #24849
    Martin
    Teilnehmer

    Die Urlaubsersatzleistung verlängert den SV-Zeitraum. Deshalb bleibt Geringfügigkeit.

    #24850

    Super! Danke

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