Geringfügige DN

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  • #16727

    Hallo,

    wenn ich eine Geringfügige jetzt abmelden will, und es steht der ganze Resturlaub an zum Auszahlen,
    muss ich Sie hier von Gerfingf. auf ein Volles Vers. DV ummelden? Oder verlängert die Urlaubsersatzleistung nur die Pflichtversicherung für die Folgemonate, und lässt meine Geringfügigkeitsgrenze unberührt?

    Wer hat das schon gehabt?

    liebe Grüße
    re

    #24849
    Martin
    Teilnehmer

      Die Urlaubsersatzleistung verlängert den SV-Zeitraum. Deshalb bleibt Geringfügigkeit.

      #24850

      Super! Danke

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