Geringfügig + €1000,- Sonderzahlung

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  • #13204

    Ein geringfügig beschäftigter DN erhält jährlich
    ca. € 1.000,- Bonus.
    Sonderzahlungen werden der Geringfügigkeitsgrenze nicht angerechnet! Aber was nun…?
    1.) 1 Monat normaler Ang., als D1 laufend und SZ

    2.) Nur mit 1,4 % Unfallversicherung und Pauschbeitrag

    Zitat von Ex-Kanzler Fred Sinowatz:
    „Es ist alles so kompliziert im Leben, warum soll das Budget dann einfach sein.“

    #17090

    Die Sonderzahlung eines geringfügig beschäftigten Dienstnehmers teilt das Schicksal des laufenden Bezugs des Monats,in dem diese fällig ist. Damit hat in Ihrem Fall der DG, sofern er über die 1,5 fache Geringfügigkeitsgrenze nicht kommt, auch für die SZ bloß 1,4 UV-Beitrag zu bezahlen.
    Wichtig ist dabei nur, dass es sich bei der Bonuszahlung auch um eine Sonderzahlung handelt!

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