Geringfügig + € 500,00 Einmalprämie

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    Beiträge
  • #13640

    Hallo!

    Wir haben eine gfg DN die eine Prämie von € 500,00 erhalten soll. Nur da kommt sie ja über die gfg-Grenze. Wie gehe ich da vor?

    Danke für die Hilfe!
    Andrea

    #18142

    Hallo Andrea,

    für dieses eine Monat musst du diese DN als vollversicherte abrechnen. Die Änderungsmeldungen bei der GKK nicht vergessen – 2mal.
    1x auf A1 oder D1 mit Beginn des Monats für die die Prämie gezahlt wird und 1x auf N14 und N24 mit Beginn des nächsten Monats.

    Hoffe geholfen zu haben.
    Meli

    #18143
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Andrea!

    Sollte es keine „Einmalprämie“ sonder eine wiederkehrende Sonderzahlung sein, teilt die Sonderzahlung die SV des laufenden Bezuges.
    D.h. lfd. Geringfügig, Sonderzahlung € 500,- ebenfalls geringfügig.

    Solltest Du eine Vereinbarung haben, nach der ab diesem Jahr die 500,- als jährliche SZ zu zahlen sind, und im nächsten Jahr keine zusätzliche SZ ausbezahlt wird, hast Du Erklärungsbedarf gegenüber der GPLA Prüfung.
    (aber den hast Du sowiso)
    Paß auf, daß es keine Umsatzprovision ist, welche auf die Anspruchsmonate aufzurollen wäre.

    #18144

    hallo meli!
    hallo martin!

    danke für eure hilfe. es handelt sich um eine „einmalprämie“. also wenn ich den DN vollversichert melde und dann wieder GFG dann müsste das ja richtig sein oder?

    Lg
    Andrea

    #18145
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Andrea!

    Richtig, als Einmalprämie = SV laufend = vollversichert und nächstes Monat wieder geringfügig (wenn unter Gf Grenze),
    so wie meli es beschrieben hat.

    LG
    Martin

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