Geringfügig beschäftigter Grenzgänger

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    Folgender Sachverhalt, der zur Lösung anstünde:

    Gastronomiebetrieb will eine Mitarbeiterin als Geringfügig Beschäftigte ( ca. 20 Std. / monatlich) einstellen. Tätigkeitsort Österreich – Wohnsitz der Dienstnehmerin Deutschland – Dienstnehmerin geht einer Vollzeitarbeit in Deutschland nach.

    Frage:
    – Kann die Beschäftigte ganz „normal“ bei der GKK angemeldet werden?
    – Braucht die Dienstnehmerin eine Grengängerbescheinigung von ihrem Wohnsitzfinanzamt? Anm.: Sie bezahlt bereits Lohnsteuer für Ihre Vollzeitarbeit in Deutschland
    – Muss dier Gastronomiebetrieb oder die Dienstnehmerin noch etwas beachten?

    Wäre für eine Tipp dankbar, falls jemand einen ähnlichen Fall bereits in Bearbeitung hatte.

    mfg
    Bernhard

    #20901
    Martin
    Teilnehmer

      Hallo Bernhard!

      Da die Dienstnehmerin ihren Wohnsitz in D. hat und auch noch ein weiteres Dienstverhältnis (ich nehme an SV pflichtig)
      – in diesem Fall sehe ich die SV-Pflicht zur Gänze in Deutschland.
      Sprich dich auf jeden Fall mit Deiner, bzw. der in Deutschland zuständigen Krankenkasse ab.
      Mache eine online Recherche in PV-Info. Zu diesem Thema gibt es einen guten Artikel.

      Worst Case falls Du sie in Österreich SV-pflichtig abrechnest:
      Das Dienstverhältnis (jahrelang) zurück aufrollen und SV frei stellen. – Neue BGN in Österreich ausstellen.
      Rückwirkend eine SV-pflicht in D begründen und germanische Lohnverrechnung aufrollen.

      Die MV könnte in Österreich anfallen, da wahrscheinlich österr. Arbeitsrecht vereinbart ist.

      Schönes Wochende!

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