geringfügig Beschäftiger

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  • #15101

    Hallo!
    Ich hätte eine Frage zu den Lohnnebenkosten eines geringfügig Beschäftigen und verstehe leider das dicke Ortner-Buch nicht ganz.

    Ich habe einen Dienstnehmer (Jahrgang 1948), den ich mit N24u angemeldet habe. Nun muss ich den gesamten DN mit allen Nebenkosten weiterverrechnen, logisch, dass ich das Bruttogehalt und den BV-Beitrag nehme. Der Unfallversicherungsbeitrag von 1,4% entfällt mir ja, weil er zu den „alten“ zählt. Was ich allerdings überhaupt nicht verstehe, ist der Passus über die Verrechnung der Dienstgeberabgabe. Ich habe nur diesen einen DN – wenn ich den Text richtig verstanden habe, müsste ich alle geringf. DN in der Firma zusammenrechnen – und wenn alle DV über dem 1,5fachen der Geringfügigkeitsgrenze liegen, fällt dieser Prozentsatz von 16,4% an. Da ich nur einen DN habe, entfällt dieser Beitrag – stimmt das?

    Danke schon mal im Voraus…
    lg Konni

    #21439

    Hallo Konni!

    In deinem Fall ist keine Dienstgeberabgabe fällig da du ja nur einen geringfügigen DN hast!

    Hättest du mehrer geringfügige DN über 60 Jahre (Beitragsgruppen: N14u, N24u, L14u und M24u ist die Dienstgeberabgabe in der Verrechnungsgruppe N74 (Beitragssatz 16,4 %) abzurechnen.

    Schöne Grüße
    Bina

    #21440

    Liebe Bina!

    Herzlichen Dank für deine schnelle Antwort. Gedacht hab ichs mir – aber das ist jetzt die Sicherheit… 🙂

    lg Konni

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