Hallo!
Ich hätte eine Frage zu den Lohnnebenkosten eines geringfügig Beschäftigen und verstehe leider das dicke Ortner-Buch nicht ganz.
Ich habe einen Dienstnehmer (Jahrgang 1948), den ich mit N24u angemeldet habe. Nun muss ich den gesamten DN mit allen Nebenkosten weiterverrechnen, logisch, dass ich das Bruttogehalt und den BV-Beitrag nehme. Der Unfallversicherungsbeitrag von 1,4% entfällt mir ja, weil er zu den „alten“ zählt. Was ich allerdings überhaupt nicht verstehe, ist der Passus über die Verrechnung der Dienstgeberabgabe. Ich habe nur diesen einen DN – wenn ich den Text richtig verstanden habe, müsste ich alle geringf. DN in der Firma zusammenrechnen – und wenn alle DV über dem 1,5fachen der Geringfügigkeitsgrenze liegen, fällt dieser Prozentsatz von 16,4% an. Da ich nur einen DN habe, entfällt dieser Beitrag – stimmt das?
Danke schon mal im Voraus…
lg Konni