Geringfügig angestellt – auf was muss ich achten? Hilfe!

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 Jahre von Roland.
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  • #16284

    Liebe Leute,

    habe ein sehr interessantes Angebot für eine geringfügige Anstellung.

    So weit ich weiß brauche ich auch einen Dienstvertrag, und der AG muss mich
    bei der OÖGKK anmelden.

    Welche Ansprüche habe ich als geringfügig Angestellte. Wieviele Stunden muss ich arbeiten um darunter zu fallen.

    In wieweit bin ich versichert, gehe ich z.B. zum Arzt bin ich da versichert, oder muss ich mit meinen Gatten
    mitversichert werden?
    Kann er den Alleinverdiener dennoch beanspruchen, wenn ich geringfügig versichert bin?

    Ich ersuche um Antwort, und hoffe auf viel
    Hilfe, DANKE

    Roswitha

    #24131

    Liebe Roswitha!

    Ich weiß, es ist schon alles sehr lange aus, aber das hattest du doch mal bei mir gelernt, oder? ;-))

    Es kommt bei der Geringfügigkeit nicht auf die Stundenanzahl, sondern auf das Entgelt an (für 2012: 376,26 Euro).
    Daher geht sich auch der Alleinverdiener für deinen Gatten aus, sofern mindestens 1 Kinde mit Familienbeihilfe-Anspruch vorhanden ist.
    Versichert bist du nur in der Unfallversicherung, d.h. du solltest dich bei deinem Gatten mitversichern lassen.
    Es wäre aber auch eine Selbstversicherung gem. § 19a ASVG möglich, da wärst du dann neben kranken- auch pensionsversichert (Beitrag 2012 = monatlich 53,10 Euro).

    Liebe Grüße und weiterhin alles Gute

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