Geringfügig

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  • #15960

    Hallo zusammen!

    Habe einen Sonderfall…

    1. Dienstverhältnis: Geringfügiger Beschäftigter hat gearbeitet vom 16.02. – 18.02., das sind 3 SV-Tage – Verdienst € 70.-
    2. Dienstverhältnis: selber Dienstnehmer wieder angemeldet am 22.02. geringfügig – bleibt aber angemeldet.

    Wie berechne ich das, weil eigentlich darf ich ja pro Dienstnehmer nur einen Jahreslohnzettel übermitteln für das gleiche Monat oder?
    Beim 1. DV muß ich auf die tägliche Geringfügigkeitsgrenze achten, und max. € 374.-
    Beim 2.DV wäre aber nur die monatliche zu berücksichtigen.
    HILFE!
    Danke!

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