geringf. DV neben Karenz beim selben DG – Abfertigung

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  • #13538

    Hallo !

    Mir ist da was unklar. Auf der News-Seite von PV-Info ist am 20.6. ein Beitrag über die Abfertigung bei gering. Besch. während der Karenz beim selben DG gedruckt. Aus diesem geht eindeutig hervor, daß das geringf. DV als gesondertes DV anzusehen ist und abf.rechtlich nicht mit dem karenzierten DV zu berücksichtigen ist.

    Im PV-Buch von den Ortners (Seite 684) liest sich das für mich aber so, als ob nur einzelne, vor jedem Arbeitseinsatz vereinbarte Arbeitsleistungen (also praktisch fallweise Beschäftigte) dem neuen Abf.Recht unterliegen, – und daraus folgend normale geringf. Beschäftigungszeiten zur „Abfertigung alt“ zählen.

    Wer kann mir Klarheit verschaffen?
    Vielen Dank für eure Antworten.

    Liebe Grüße
    Mary

    #17914

    Hallo Mary,

    also ich verstehe die Situation so, dass man durchaus eine durchlaufende geringfügige Beschäftigung neben der Karenz vereinbaren kann. Die Besonderheit besteht halt darin, dass der Arbeitgeber kein Weisungsrecht hinsichtlich der genauen Arbeitszeiteinteilung hat. Dies soll die Karenzurlauberin davor schützen, dass Kollisionen mit der Kindererziehung durch vom Arbeitgeber eingeteilte Dienstzeiten entstehen. Es ist aber sicher nicht so zu sehen, dass jeder Arbeitseinsatz wieder ein neues DV ist, sondern es kann eben durchaus das parallele geringfügige Beschäftigungsverhältnis ein durchlaufendes sein.

    Wenn nun ein solches durchlaufendes geringfügiges DV nach dem 31.12.2002 begonnen hat, unterliegt es der Abfertigung Neu.

    Hingegen können kurzfristige geringfügige Beschäftigungen (z.B. fallweise Beschäftigungen), auch wenn sie nach dem 31.12.2002 beginnen, nicht unter die Abfertigung Neu fallen, weil ein DV nur dann unter die Abf. Neu fällt, wenn es länger als 1 Monat dauert.

    Schöne Grüße,
    Lena

    #17915

    Hallo Lena,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Liebe Grüße
    Marianne

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