Hi an alle!
Bräuchte eine kurze Auskunft bzw. eure Unterstützung!
Bei mir trudelte die Anfrage ein wie es aussieht wenn ein gewerblicher Landwirt ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis eingeht.
Meiner Meinung nach ist er ganz normal bei der GKK zu melden und wenn er unter den € 366 bleibt gibt es keine Rückforderungen/Probleme für ihn .
Liege ich da richtig? Muss der Landwirt dass der SV Anstalt der Bauern melden (eine Beitragsänderung würde ja nicht zustande kommen)?
Danke schon im Vorhinein für die Unterstützung!
Lg’s
Petra