Hallo Chris!
Nachdem sich noch niemand zu Wort gemeldet hat, versuche ich es mit einer „Ferndiagnose“ aus OÖ.
Wie du treffend beschreibst, sind DV, bei denen der DN das 55. LJ überschritten hat, von der Entrichtung der Abgabe befreit.
§ 5 Wr. DAG besagt, dass für jeden DN und für jede angefangene Woche (Teilwoche) eines bestehenden DV € 0,72 zu entrichten sind.
Also meiner (naiven) Ansicht nach ist die letzte Woche, wo die Abgabe zu entrichten ist, jene Woche in der der 55. Geburtstag fällt.
Wie gesagt, nur eine Vermutung von mir, Anfrage ans Magistrat wäre wahrscheinlich zielführender.
Schöne Grüße