Gemeindeabgaben

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  • #13975

    Hallöchen !

    AN die das 55. LJ überschritten haben, sind von der U-Bahn-Steuer befreit. Ab welchem Monat ist es rechnet ihr nun? Ab dem Anfallsmonat (das Monat in dem der DN 55 Jahre wird) oder das nachfolgende Monat?

    Danke für Eure Info
    Chris

    #18877

    Hallo Chris!

    Nachdem sich noch niemand zu Wort gemeldet hat, versuche ich es mit einer „Ferndiagnose“ aus OÖ.

    Wie du treffend beschreibst, sind DV, bei denen der DN das 55. LJ überschritten hat, von der Entrichtung der Abgabe befreit.

    § 5 Wr. DAG besagt, dass für jeden DN und für jede angefangene Woche (Teilwoche) eines bestehenden DV € 0,72 zu entrichten sind.

    Also meiner (naiven) Ansicht nach ist die letzte Woche, wo die Abgabe zu entrichten ist, jene Woche in der der 55. Geburtstag fällt.

    Wie gesagt, nur eine Vermutung von mir, Anfrage ans Magistrat wäre wahrscheinlich zielführender.

    Schöne Grüße

    #18878
    ingridB
    Teilnehmer

    Hallo Chris!
    Hallo Roland!

    Als Wienerin darf ich die Ferndiagnose aus Oberösterreich voll und ganz bestätigen. Angefangene Wochen werden bezahlt (ob beim Ein- oder Austritt oder aber auch beim 55. GT)

    Liebe Grüße
    Ingrid

    #18879

    Danke, liebe Ingrid für die tolle Unterstützung.

    Schöne Grüße

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