Gehaltsvorschuss

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  • #15806

    Guten Morgen!

    Ein Angestellter hat Anfang Oktober einen Gehaltsvorschuss in Höhe von Euro 7.500,– erhalten (bis zu dieser Grenze ja steuerfrei). Jetzt hat er aber angefragt, ob er Anfang Jänner nochmals einen Vorschuss bekommen kann, ebenfalls Euro 7.500,–. Vom Chef ist ihm das zugesagt worden, ich bin mir aber nicht sicher, ob diese Freigrenze von 7.500,– pro Jahr gilt, also für 2010 und 2011 je 7.500,–
    Danke für Eure Hilfe und einen schönen sonnigen Tag
    Mimi

    #23046
    biggi
    Teilnehmer

      Liebe Mimi!

      Habe gerade nachgelesen: Nur 7.300,- sind steuerfrei.

      Für alles, was drüber ist, muss SB für Zinsen (3,5 %) gerechnet werden.

      Die Zinsen sind pro Jahr für den geschuldeten Betrag (nur den Anteil über 7.300,-) zu rechnen (kontokorrentmäßig).

      Wenn der AN nun nächstes Jahr 15.000,- schuldet, ist für 7.700,- SB zu rechnen.

      Wenn das Darlehen nur verlängert wird, sind nur 200,- SB-pflichtig.

      Ich hoffe, ich habe nicht zu verworren geschrieben.

      Liebe Grüße

      Biggi

      #23043

      Hallo Biggi!

      Danke für deine schnelle Antwort, ich habe versehentlich 7500 Euro anstatt 7.300 geschrieben, danke für deinen Hinweis.
      Verstehe ich das richtig: 2010 bekam der 7.300 Euro, steuerfrei.
      2011 bekommt er einen neuen Vorschuss von 7.300 dazu.
      Werden diese 2 Summen zusammengezählt oder wird pro Jahr steuerlich berechnet.
      Ich hoffe, dass ich mich richtig ausgedrückt habe.
      Danke und liebe Grüße
      Mimi

      #23044
      biggi
      Teilnehmer

        Liebe Mimi!

        Es geht immer um den Gesamtbetrag, den der AN erhalten hat bzw. noch schuldig ist.

        So lange er über 7.300,- schuldig ist, muss SB gerechnet werden.

        Wenn er z.B. am 1.1.11 das neue Darlehen erhält und am 30.6.11 das alte zurückzahlt, so müssen für dieses 1/2 Jahr Zinsen als SB gerechnet werden, da das Gesamtdarlehen über 7.300,- ist.

        Erhält er das 2. Darlehen schon im Dezember, ist schon bis Jahresende SB zu rechnen.

        Wird das jetzige Darlehen nur verlängert oder nach Rückzahlung ein neues gewährt (bis 7300,-) gibt es keinen SB.

        Ich hoffe, Du siehst nun klarer.

        Liebe Grüße

        Biggi

        #23045

        Hallo Biggi!

        Danke für deine nochmalige Erklärung, jetzt ist es klar für mich. DANKE

        Liebe Grüße
        Mimi

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